Ermittlung der tatsächlichen Gebäuderestnutzungsdauer gemäß ImmoWertV 2021 sowie Einkommenssteuergesetz (EStG) § 7 Absetzung für Abnutzung (AfA) oder Substanzverringerung zur Steueroptimierung; mit Restnutzungsdauergutachten können Sie die gesamtsteuerliche Einsparung auch rückwirkend erhöhen.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ermittle ich die realistische Restnutzungsdauer von Immobilien nach anerkannten Verfahren. Diese Kennzahl ist zentral für Verkehrswertermittlungen, steuerliche Bewertungen und langfristige Investitionsentscheidungen. Ich bewerte baulichen Zustand, Modernisierungsgrad sowie Standortfaktoren objektiv und nachvollziehbar.
Ihr Vorteil:
Verlässliche Basisdaten für Finanzierung, Verkauf oder Bilanzierung
Unsere Erstberatung bis 10 Minuten Dauer ist für Sie kostenlos.
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