Bewertung von Bauschäden und Baumängeln

Bauschäden und Baumängel sind auch im Zuge der Verkehrswertermittlungen zu bewerten.

Baumängel ergeben sich in der Regel durch Fehler, funktionale oder ästhetische Mängel, die bereits ihren Ursprung in der Planung und Ausführung des Objektes haben. Bauschäden entstehen meist durch äußere Einwirkungen, vernachlässigte Unterhaltungen oder sind die Folge von Baumängeln.
 

      Als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale sind Baumängel und Bauschäden in Größe und Wertbeeinflussung festzustellen und letztlich zu bewerten. Sie beeinflussen damit maßgeblich den Verkehrswert des gesamten Objektes.

      Wertminderungen ergeben sich bei behebbaren Schäden und Mängel auf der Grundlage der Kosten, welche zu ihrer Beseitigung aufzuwenden sind. Bei nicht oder nur unverhältnismäßig schwer zu behebbaren Schäden und Mängel erfolgt der Berechnungsansatz über den Faktor Wert des belasteten Objektes zu Wert des unbelasteten Objektes.

       

      Bei der Bewertung von Bauschäden und Baumängel geht es meistens um:

      • Ermittlung der Schadensursachen
      • Bestimmung des Schadensumfanges
      • Ermittlung der Schadenswertminderung
      • Ermittlung von Reparatur- und Modernisierungskosten   
      • technische und logistische Darstellung der Sanierungsdurchführung
      • bautechnische Bewertung der Zuständigkeiten
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